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BGH, 20.09.1989 - IVb ARZ 21/89 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 32/79
Gerichtliche Verfügung zur Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht - …
Auszug aus BGH, 20.09.1989 - IVb ARZ 21/89
Hingegen ist das Anschreiben des Amtsgerichts München vom 27. Juli 1989, mit dem dieses unter Rücksendung der Akten die Übernahme des Verfahrens abgelehnt hat, den Parteien nicht bekannt gemacht worden und stellt daher lediglich eine interne Aktenverfügung dar, die nicht als Un~ Zuständigerklärung im Sinne von § 36 Nr. 6 ZPO gewertet werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 1979 - IV ARZ 32/79 - NJW 1979, 2614; ständige Rechtsprechung des Senats ) .
- ArbG Celle, 10.11.2015 - 1 Ca 411/15
Unwirksamkeit eines Verweisungsbeschlusses - Bindungswirkung
Die bloße Ablehnung der Übernahme durch Verfügung des Landgerichts Lüneburg vom 27.06.2015, verbunden mit der Bitte um Prüfung, ob der Abgabebeschluss vom 11.06.2015 aufzuheben ist, stellt eine bloße interne Aktenverfügung und keine förmliche Unzuständigkeitserklärung dar (BGH, Beschluss vom 20.09.1989 - IVb ARZ 21/89 - ; juris und Beschluss vom 27.05.1992 - XII ARZ 12/92 - ; juris).